Stundenverrechnungssatz
Die Vergütung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach Aufwand. Um den Zeitaufwand abrechnen zu können, benötigt der Bauunternehmer den Stundenverrechnungssatz für den jeweils eingesetzten Mitarbeiter, also den „Preis einer Arbeitsstunde“. Dazu wird der Lohn mit Lohnnebenkosten und lohngebundenen Kosten, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn beaufschlagt. Stundenverrechnungssätze können aber auch für Bauleiter, Poliere oder den Unternehmer selbst ermittelt werden. Wie man sie berechnet, erfahren Sie hier.
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