13. Monatseinkommen
Tarifliche Zusatzleistungen in Form eines 13. Monatseinkommens regeln sich für das Baugewerbe nach dem „Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 1. Juni 2018 für gewerbliche Arbeitnehmer sowie Angestellte und Poliere.
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