Gefahrtarif
Die Berufsgenossenschaft hat zur Abstufung der Beiträge einen Gefahrtarif festzusetzen (§ 157 SGB VII). Der Gefahrtarif ist Grundlage der Beitragsberechnung. Er wird als autonomes Recht von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft aufgestellt und beschlossen und vom Bundesversicherungsamt genehmigt.
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