GoBD
Die seit 2015 geltenden GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) stellen im Kern eine Liste von Anweisungen zum Umgang mit elektronischen Dokumenten dar. Diese Anweisungen sind von allen Betrieben einzuhalten, die elektronische Dokumente erstellen oder von ihren Geschäftspartnern empfangen. Und das nicht nur für alle Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen, sondern auch für Einnahmen-Überschuss-Ermittler.
Die GoBD sind insbesondere auf alle elektronischen Rechnungen (Rechnungsein- und -ausgang), auf elektronische Bankkontoauszüge, aber auch auf aufbewahrungspflichtige Auswertungen, die mit der EDV erstellt werden, anzuwenden. Grundsätzlich sind alle aufbewahrungspflichtigen Unterlagen systematisch, vollständig, zeitgerecht und geordnet abzulegen und unverändert aufzubewahren. Wie diese Regeln im Betrieb umgesetzt werden, erfahren Sie hier.
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