Oberschwellenbereich
Ob ein Auftrag europaweit oder national ausgeschrieben wird, bestimmen die Schwellenwerte. Aus ihnen ergeben sich die beiden Kategorien „Oberschwellenbereich“ und „Unterschwellenbereich“. Die Schwellenwerte bilden daher das wichtigste Abgrenzungsmerkmal für die Frage, welche Regeln und Vorschriften von öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu beachten sind. Nach Erreichen der Schwellenwerte müssen Aufträge europaweit ausgeschrieben werden unter Berücksichtigung zwingend anzuwendender Ausschreibungsverfahren und Bekanntmachungsmustern. Die EU-Schwellenwerte werden alle 2 Jahre angepasst.
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