Ganzjährige Beschäftigung

Das Ziel, die ganzjährige Beschäftigung im Baugewerbe zu verstetigen und die Winterarbeitslosigkeit zu verringern, wurde durch die Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes erreicht. Das Saison-Kurzarbeitergeld wurde mit dem Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung mit Wirkung zum 1. April 2006 eingeführt und erstmals in der Schlechtwetterzeit 2006/2007 gewährt. In der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) entfällt bei Arbeitsausfall der Lohnanspruch des Arbeitnehmers. Den Baubetrieben und Bauarbeitnehmern werden stattdessen Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen (Sozialaufwandserstattung, Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld) gewährt.

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