Einmalzahlung
Als Einmalzahlungen bezeichnet werden in Tarifabschlüssen in der Regel solche Leistungen, die nicht in kürzeren oder längeren Abständen wiederholt gezahlt werden, wie z. B. Lohn, Gehalt oder das jährliche 13. Monatseinkommen. Einmalzahlungen dienen oftmals der Überbrückung sog. „Null-Monate“ bei rückwirkenden Tarifabschlüssen. Dabei kann der Tarifvertrag auch vorsehen, dass die Auszahlung der Einmalzahlung in mehreren Raten erfolgt. Einmalzahlungen sind zwar Bruttolohn, haben aber keine Auswirkungen auf den Gesamttarifstundenlohn nach dem Lohntarifvertrag.
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