eVergabe
Unter eVergabe versteht man die (vollständig) elektronische Durchführung von Vergabeverfahren. Unter Zuhilfenahme einer „Vergabeplattform“ werden sämtliche Verfahrensschritte von Auftraggeber und Bieter elektronisch vorgenommen, so z. B. die Er- und Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation, die elektronische Angebotserstellung und -abgabe, die Angebotsöffnung sowie die Prüfung und Wertung der Angebote und die Zuschlagserteilung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Verpflichtungen im Rahmen der eVergabe abhängig von der Art des Vergabeverfahrens.
Themenregister
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