Annahmeverzug
Ein Annahmeverzug liegt vor, wenn ein Gläubiger in einem Vertragsverhältnis die ihm vom Schuldner vertragsgemäß angebotene Leistung nicht rechtzeitig zum vorgesehenen Leistungszeitpunkt annimmt. Ein Annahmeverzug kann auch im Arbeitsverhältnis entstehen, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen will, diese Arbeitsleistung aber vom Arbeitgeber zurückgewiesen wird. Es geht dann im Wesentlichen um die Frage, ob der Arbeitnehmer dennoch einen Lohnanspruch hat.
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