Tarifpolitik

Als Tarifpolitik werden in der Regel das Verhandeln und der Abschluss von Tarifverträgen bezeichnet. Rechtliche Grundlage hierfür ist Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz, durch die die sog. Tarifautonomie eingeräumt wird. Konkrete Regelungen zum Abschluss und zur Wirkungsweise von Tarifverträgen finden sich im Tarifvertragsgesetz.

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