Feuchteschutz
Gemäß § 13 der Musterbauordnung müssen Gebäude gegen schädliche Einflüsse, wozu auch Wasser oder Feuchtigkeit zählen, geschützt werden. Zu den Einwirkungen auf das Gebäude zählen in diesem Zusammenhang:
- Niederschlag
- Spritzwasser
- nicht drückendes Wasser
- drückendes Wasser-Bodenfeuchtigkeit- Grundwasser
- Baufeuchte
- Wasserdampf
- Tauwasser
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