Feuchteschutz

Gemäß § 13 der Musterbauordnung müssen Gebäude gegen schädliche Einflüsse, wozu auch Wasser oder Feuchtigkeit zählen, geschützt werden. Zu den Einwirkungen auf das Gebäude zählen in diesem Zusammenhang:    

  • Niederschlag
  • Spritzwasser
  • nicht drückendes Wasser
  • drückendes Wasser-Bodenfeuchtigkeit- Grundwasser
  • Baufeuchte
  • Wasserdampf
  • Tauwasser
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