Sachbezugswerte

Sachbezugswerte gelten für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden. Sie sind Teil des Arbeitsentgelts und müssen vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Sachbezugswerte werden jährlich angepasst. Der nachfolgende Beitrag informiert über die Werte, die 2021 gelten.

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