Bauzeit

Unter Bauzeit versteht man die Zeit vom Beginn der Bauausführung eines Bauvorhabens bis zur Fertigstellung bzw. Bauabnahme. Nicht enthalten sind z. B. die Zeiten für die Bauplanung und die Zeitspanne bis zur Erlangung einer Baugenehmigung. Oftmals wird die Bauzeit im Vertrag verbindlich festgelegt und mit einer vom Auftragnehmer zu zahlenden Vertragsstrafe versehen, wenn er die Bauzeit nicht einhält. Die Bauzeit als Ausführungsfrist kann sich aber auch automatisch verlängern, wenn z. B. eine Behinderung aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes eintritt oder durch andere unabwendbare Umstände erforderlich wird. In unseren Musterverträgen finden Sie entsprechende Regelungen zur Bauzeit sowie zur fakultativen Vertragsstrafe.

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