EEE

Ein Ziel der EU-Vergaberichtlinien und damit auch der Vergaberechtsreform in Deutschland war und ist die Vereinfachung der Prüfung, ob ein Unternehmen grundsätzlich geeignet ist, einen öffentlichen Auftrag auszuführen. Dazu hat der europäische Gesetzgeber die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt, die die Eignungsprüfung durch eine in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Form der Eigenerklärung vorstrukturieren und erleichtern soll. Die EEE enthält eine Eigenerklärung mit Versicherung des Unternehmens zu verschiedenen Aspekten. Die EEE stellt damit einen vorläufigen Beleg der Eignung eines Unternehmens und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dar und ersetzt vorläufig die Vorlage von Nachweisen.

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