Sicherheiten

Forderungen aus Bauverträgen können auf unterschiedliche Weise gesichert werden. Zum einen kann der Unternehmer im Wege der Bauhandwerkersicherung vom Besteller für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruches Sicherheit verlangen. Ist der Besteller Eigentümer des Grundstücks und des Bauwerks, an dem der Unternehmer Arbeiten erbringen soll, kann zur Sicherung seiner Werklohnforderung die Einräumung einer Sicherungshypothek auf dem Grundstück des Bestellers verlangen. Aus Auftraggebersicht sind die wichtigsten Sicherheiten die Vertragserfüllungssicherheit sowie die Gewährleistungssicherheit (Mängelsicherheit). Diese sichern die Rechte des Bestellers ab und sind vom Unternehmer zu stellen. Wir erläutern Ihnen, wann welche Sicherheit von Ihnen als Unternehmer gefordert werden können bzw. wann und wie Sie als Unternehmer welche Sicherheiten fordern können.

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