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Das Deutsche Baugewerbe
Lohngruppe bezeichnet eine Unterscheidung in Lohntarifverträgen nach der Art der ausgeübten Tätigkeit in Verbindung mit den üblicherweise dazu erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Durch eine Vergütung nach Lohngruppen soll sichergestellt werden, dass die verschiedenen ausgeübten Tätigkeiten und die dafür gezahlten Vergütungen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Die Definition der Lohngruppen für das Baugewerbe findet sich im Bundesrahmentarifvertrag.
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