Werkvertrag
Der Werkvertrag bezeichnet quasi als Oberbegriff einen privatrechtlichen Vertrag, bei dem sich der (Werk-)Unternehmer verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) herzustellen. Geschuldet wird stets die ordnungs- und vertragsgemäße Herstellung des geschuldeten Werks. Abzugrenzen ist der Werkvertrag vom Bauvertrag sowie vom Verbraucherbauvertrag. Der Werkvertrag findet nur Anwendung bei kleineren und wenig umfangreichen Bauleistungen. Auf unseren Seiten erläutern wir Ihnen detailliert die Unterschiede zu den anderen Vertragsarten und stellen Ihnen entsprechende Musterverträge zur Verfügung.
Themenregister
Suchen Sie Informationen zu einem speziellen Thema, so können Sie dieses hier entsprechend des Anfangsbuchstabens auswählen. Oder Sie verschaffen sich einen Überblick über alle vorhandenen Themen.