Adjudikation

Der Begriff Adjudikation beschreibt ein vor allem im angelsächsischen Rechtsraum verbreitetes Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern. Die Adjudikation soll zur Vermeidung langwieriger Bauprozesse beitragen. Das Ergebnis der Adjudikation stellt eine zumindest vorläufig bindende Entscheidung dar, welche bei Widerspruch einer Partei einer Überprüfung durch ein Schieds- oder ein staatliches Gericht zugeführt werden muss. Voraussetzung für die Durchführung einer Adjudikation ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung der beteiligten Parteien.

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