Zuschuss-Wintergeld
Als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld (MWG). Gewerbliche Arbeitnehmer erhalten Zuschuss-Wintergeld (ZWG) für das eingebrachte Arbeitszeitguthaben, um saisonale Ausfallstunden in der Schlechtwetterzeit auszugleichen und für die somit kein Saison-Kurzarbeitergeld zu zahlen ist, in Höhe von 2,50 € je Stunde.
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