Arbeitsgemeinschaft

Eine Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren selbstständigen (Bau-)Unternehmen zur gemeinschaftlichen Erstellung eines Bauvorhabens und Erfüllung der im Zusammenhang mit dem entsprechenden Bauvertrag eingegangenen Verpflichtungen. Dabei verpflichten sich die Gesellschafter, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlichen Beiträge in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht vertrags- und termingerecht zu erbringen. Vereinbaren zwei oder mehr Firmen die gemeinsame Abgabe eines Angebots über Bauleistungen, die durch Lose/Abschnitte/Gewerke usw. eindeutig trennbar sind, geben sie das Angebot als Bietergemeinschaft ab. Durch die Auftragserteilung seitens des Auftraggebers wird die Bietergemeinschaft zur Arbeitsgemeinschaft. Es wird empfohlen, dass die beteiligten Firmen einen entsprechenden ARGE-Vertrag abschließen. Hierfür stellen wir Ihnen ein entsprechendes Vertragsmuster zur Verfügung. 

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