Schlichtung
Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird. Erfährt der vom Schlichter vorgeschlagene Schlichterspruch keine Zustimmung der Parteien, gilt die Schlichtung als gescheitert. Im Gegensatz zum Mediator macht der Schlichter zusätzlich Ergebnisvorschläge, wenn er dies für zweckmäßig hält, und kann – vorausgesetzt er ist zur Rechtsberatung befugt – auch die Rechtslage in diesem Zusammenhang erläutern.
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