Verfahrensdokumentation
„Ein sachverständiger Dritter muss innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über Geschäftsvorfälle und Lage des Unternehmens bekommen können.“ So möchte es der Fiskus und hat dabei die Arbeit seiner Betriebsprüfer im Sinn. Das eingesetzte IT-System sowie die organisatorisch-technischen Abläufe zur Einhaltung der GoBD bei der Verarbeitung steuerrelevanter Daten müssen vollständig und aussagekräftig dokumentiert werden. Und so wie sie dokumentiert wurden, müssen die Prozesse in der Realität auch gelebt werden. Wie eine solche Verfahrensdokumentation verfasst wird, erfahren Sie hier.
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