Assistierte Ausbildung

Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung wurde die zunächst befristete AsA am 29. Mai 2020 dauerhaft in das SGB III übernommen. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, wurden die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die AsA nach § 130 SGB III (AsA alt) zu einem Instrument vereinheitlicht.

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