Drittstaaten
Als Drittstaaten bezeichnet werden aus deutscher Sicht alle Staaten, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. Mitglieder des EWR sind neben allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Island, Liechtenstein und Norwegen sowie als Besonderheit die Schweiz. Bedeutung hat dies insbesondere für das Aufenthaltsrecht von Beschäftigten.
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