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Das Deutsche Baugewerbe
Ein Tarifvertrag regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Vertragspartner sind auf der Arbeitnehmerseite Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber. Die gesetzlichen Regelungen zum Abschluss und zur Wirkung von Tarifverträgen finden sich im Wesentlichen im Tarifvertragsgesetz.
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