Arbeits-/Tarifrecht
Das Arbeits- und Tarifrecht ist ein weit gefächertes und in sich selbstständiges Rechtsgebiet. Es regelt einerseits das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht). Dabei geht es im Wesentlichen um Fragen des Arbeitsvertragsrechtes, den Schutz der Arbeitnehmer, aber auch um die Frage der gerichtlichen Durchsetzbarkeit gegenseitiger Ansprüche.
Das Tarifrecht andererseits ist Gegenstand des kollektiven Arbeitsrechts und beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen der Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) sowie der Betriebsräte. Dieser Bereich lässt sich unterteilen in das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht sowie die betriebliche Mitbestimmung.
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