Sozialkassenbeitrag

Als Sozialkassenbeitrag wird der an die SOKA-BAU abzuführende Beitrag zum Urlaubskassenverfahren, zum Berufsbildungsverfahren und zur zusätzlichen Altersvorsorge bezeichnet. Die Beitragshöhe ist im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe festgelegt. Dieser Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich.

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