Widerrufsrecht

Das Gesetz räumt dem Verbraucher als Auftraggeber seit Juni 2014 unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerrufsrecht ein, d.h. dass sich der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag lösen kann. Ein Widerrufsrecht besteht bei Bauverträgen und Werkverträgen nur dann, wenn der Vertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb der Geschäfts-/Büroräume des Bauunternehmers, also z.B. in der Wohnung/im Haus des Bauherrn zustande kommt. Immer dann, wenn der Vertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb der Geschäfts-/Büroräume des Bauunternehmers zustande kommt, muss der Verbraucher über das Widerrufsrecht belehrt werden. Hierzu haben wir sowohl entsprechende Belehrungen in unsere Musterverträge aufgenommen, als auch eine separate Widerrufsbelehrung erstellt.

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