Vertragstermine

Vertragstermine werden im Regelfall im Vertrag vereinbart oder vom Auftraggeber vertraglich vorgegeben. Hierbei kann es sich um Termine zur Fertigstellung der gesamten geschuldeten Leistung handeln aber auch um Zwischenfristen, an denen bestimmte, näher bezeichnete Leistungsstände fertig zu stellen sind. Oftmals werden solche Fristen im Vertrag mit einer Vertragsstrafe belegt, d. h. dass bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen der Auftragnehmer einen vorher festgelegten Prozentsatz der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen hat. Vertragsstrafen sind vom Auftragnehmer jedoch nur dann geschuldet, wenn sie vertraglich wirksam vereinbart wurden. In unseren Musterverträgen finden Sie entsprechende Regelungen zu Vertragsterminen sowie zur fakultativen Vertragsstrafe.

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