Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) schafft außergerichtliche Streitbeilegungsstellen. Diese stehen Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmern zur Verfügung. Alle Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern schließen, sind nach dem Gesetz verpflichtet, im Streitfall schriftlich auf das Verfahren und eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen. In diesem schriftlichen Hinweis müssen die Unternehmen auch erklären, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einer Schlichtung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen oder ob sie einen solchen Schlichtungsversuch ablehnen. Wir stellen Ihnen Musterformulierungen zur Verfügung, mit denen Sie die gesetzliche Informationspflicht erfüllen.
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