Angestellte
Als Angestellte werden Arbeitnehmer bezeichnet, deren Tätigkeit überwiegend aus geistiger Arbeit besteht. Das können z. B. kaufmännische Tätigkeiten, Verwaltung oder auch technische Arbeiten sein. Sie grenzen sich vom Begriff des gewerblichen Arbeitnehmers oder auch Arbeiters ab, der in größerem Umfang körperlich beanspruchende Tätigkeiten ausübt. Für beide Personengruppen bestehen tarifliche Regelungen im Baugewerbe, die teilweise erheblich voneinander abweichen.
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