Privatgutachter-Vertrag
Treten im Verlauf der Bauausführung Auseinandersetzungen zwischen den Bauvertragsparteien oder zwischen verschiedenen Auftragnehmern wegen Mängeln der Werkleistung auf, kann es sich anbieten, mit der technischen Klärung der Frage einen Sachverständigen zu beauftragen. In Frage kommt hierbei die Beauftragung durch mehrere Unternehmen bzw. Personen. Dies wird häufig der Fall sein, wenn die Streitparteien im Innenverhältnis vereinbart haben, das Sachverständigengutachten solle bindende Wirkung entfalten. Möglich ist aber auch, dass nur einer der Beteiligten einen Sachverständigen beauftragt, um hierdurch Klarheit über die tatsächliche Mangelhaftigkeit der Werkleistung zu erlangen und ggf. einen Rechtsstreit vorzubereiten. Unser Vertragsmuster enthält die für eine entsprechende Vereinbarung erforderlichen Regelungen.
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