Schallschutz

Als Grundanforderungen an Bauwerke hat die EU in der Bauprodukten Verordnung für Schallschutz festgelegt: Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass der von den Bewohnern oder von in der Nähe befindlichen Personen wahrgenommene Schall auf einem Pegel gehalten wird, der nicht gesundheitsgefährdend ist und bei dem zufrieden stellende Nachtruhe-, Freizeit- und Arbeits-bedingungen sichergestellt sind.

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