Impressum

Bei der Erstellung von Internetauftritten (sog. Homepages) sind gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) bestimmte Informationspflichten zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Mindestanforderungen drohen Abmahnungen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe gibt Hinweise heraus, welche Mindestanforderungen Internetauftritte zu erfüllen haben und wie ein Impressum rechtssicher zu gestalten ist. 

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