Bau-/Vergaberecht

Unter Baurecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Das private Baurecht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, wie etwa Fragen der Vertragsgestaltung, Fragen der Ausführung, Fragen der Gewährleistung, etc. Für eine erfolgreiche Vertragsabwicklung ist es unerlässlich, hier die wichtigsten Regeln zu kennen sowie rechtssichere Verträge abzuschließen. Dies können Sie mit den von uns zur Verfügung gestellten Musterverträgen.

Das Vergaberecht, das auch als Öffentliches Auftrags- oder Beschaffungswesen bezeichnet wird, regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die öffentliche Hand. Nur wer die Regeln des Vergaberechts beherrscht, kann erfolgreich an einem Vergabeverfahren teilnehmen und erhält am Ende den Zuschlag. Die wichtigsten Regeln und Informationen zum Vergaberecht, haben wir für Sie zusammengestellt.

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